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Sanktionen gegen Steueroasen – auch Russland fällt unter das Steueroasenabwehrgesetz

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Einladung in die Südsee – oder doch lieber auf der sicheren Seite?
Klingt verlockend: Karibik, Südsee, Sonne – und dazu niedrige Steuersätze. Doch Vorsicht! Was wie eine wirtschaftliche Oase aussieht, kann sich schnell als steuerliche Stolperfalle entpuppen. Spätestens seit Inkrafttreten des Steueroasenabwehrgesetzes (StAbwG) im Jahr 2021 ist klar: Wer mit bestimmten Staaten Geschäfte macht, muss steuerlich besonders achtsam sein.
Was gilt als Steueroase?
Das Gesetz richtet sich gegen sogenannte nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete. Diese Länder geben keine oder nur unzureichende Auskünfte an andere Staaten – ein Dorn im Auge der Finanzverwaltungen. Aktuell umfasst die Liste elf Länder, darunter viele tropische Inselstaaten, aber auch Russland.
Warum Russland für viele Mandanten relevant ist
Während Geschäftsbeziehungen mit Amerikanisch-Samoa oder Vanuatu eher selten sind, sieht das bei Russland anders aus. Gerade hierzulande bestehen in manchen Branchen weiterhin wirtschaftliche Verbindungen – trotz geopolitischer Spannungen. Wichtig zu wissen: Die steuerlichen Sanktionen des StAbwG haben nichts mit politischen Sanktionen zu tun, sondern fußen auf mangelnder steuerlicher Kooperation.
Was bedeutet das konkret? – die drei Sanktionsstufen
Stufe 1 – seit 01.01.2024:
• verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung bei Beteiligungen
• Quellensteuerabzug auf Dienstleistungen, Warenhandel, Rechteverwertung und Finanzierungsgeschäfte
• Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens
• umfangreiche Mitwirkungspflichten
Stufe 2 – ab 01.01.2026:
• Wegfall der Steuerfreistellung bei Gewinnausschüttungen und Veräußerungen
Stufe 3 – ab 01.01.2027:
• Achtung: kein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug bei Geschäften mit Partnern in Russland
• Meldepflicht nach DAC6 bei entsprechenden Konstellationen
Die Türkei als nächstes Land auf der Liste?
Auch wenn die Türkei derzeit noch nicht auf der Liste steht – ein genaues Hinsehen ist auch hier ratsam. Sollte sie in Zukunft als „nicht kooperativ“ eingestuft werden, greifen dieselben Mechanismen.
Fazit: Sorgfalt schützt vor Überraschungen
Niemand will sich versehentlich mit dem Finanzamt anlegen. Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer mit internationalen Verbindungen ist es deshalb wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen regelmäßig zu prüfen. Eine gute Beratung schafft hier Klarheit – und bewahrt vor unangenehmen Folgen.
Haben Sie Fragen oder betreuen Mandanten mit geschäftlichen Kontakten nach Russland oder anderen betroffenen Staaten? Sprechen Sie uns an – wir helfen gern weiter.
Gelistet sind derzeit folgende Staaten:
1. Amerikanisch-Samoa (seit dem 24. Dezember 2021),
2. Anguilla (seit dem 21. Dezember 2022),
3. Fidschi (seit dem 24. Dezember 2021),
4. Guam (seit dem 24. Dezember 2021),
5. Palau (seit dem 24. Dezember 2021),
6. Panama (seit dem 24. Dezember 2021),
7. Russische Föderation (seit dem 20. Dezember 2023),
8. Samoa (seit dem 24. Dezember 2021),
9. Trinidad und Tobago (seit dem 24. Dezember 2021),
10. Amerikanische Jungferninseln (seit dem 24. Dezember 2021),
11. Vanuatu (seit dem 24. Dezember 2021).

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