Was Steuerzahler 2026 erwarten dürfen
Noch ist nichts endgültig beschlossen – aber die Richtung ist klar:
Im Koalitionsausschuss wurde Ende Mai 2025 ein Sofortprogramm für Deutschland angekündigt. Der dazugehörige Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 zeigt, was ab 1. Januar 2026 auf uns zukommen könnte. Wir haben uns die wichtigsten Punkte angesehen – und was sie für Sie als Steuerzahler, Unternehmer oder Ehrenamtliche bedeuten würden.
Pendlerpauschale – mehr Cent für jeden Kilometer
Geplant ist, den höheren Satz von 0,38 € je Kilometer künftig ab dem ersten Kilometer anzusetzen. Bisher galt er erst ab dem 21. Kilometer.
Was Sie davon haben: Wer regelmäßig pendelt, kann mit rund 368 € mehr Werbungskosten pro Jahr rechnen (bei 230 Arbeitstagen und 20 Kilometern einfacher Strecke).
Unser Fazit: Spürbar ist das nur für Vielfahrer – aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.
Umsatzsteuer in der Gastronomie – dauerhaft 7 % auf Speisen
Nach der Corona-Sonderregelung wird nun eine Dauerlösung in Aussicht gestellt: Für Speisen in Restaurants soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % bleiben. Getränke bleiben außen vor.
Was Sie davon haben: Gäste profitieren voraussichtlich kaum – die meisten Wirte werden die Preise stabil halten.
Was Gastronomen davon haben: Deutlich mehr Planungssicherheit und eine willkommene Entlastung in schwierigen Zeiten.
Gemeinnützigkeit und Ehrenamt – kleine Erhöhungen, große Wirkung
Das Ehrenamt bekommt ein kleines, aber feines Update:
- Übungsleiterpauschale steigt von 3.000 € auf 3.300 €
- Ehrenamtspauschale von 840 € auf 960 €
- Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 45.000 € auf 50.000 €
- Grenze für zeitnahe Mittelverwendung wird verdoppelt – auf 100.000 €
Was Sie davon haben: Für Ehrenamtliche selbst sind das moderate, aber spürbare Erleichterungen.
Was Vereine davon haben: Mehr Luft, um Projekte zu finanzieren und nicht ständig an die Mittelverwendung erinnert zu werden.
Aktivrente – mehr Netto für arbeitende Rentner
Ein echter Hingucker im Entwurf: die „Aktivrente“.
Einkünfte aus Beschäftigungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze sollen bis 24.000 € im Jahr steuerfrei bleiben, sofern ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt. Der Freibetrag gilt anteilig, wenn das Arbeitsverhältnis kürzer ist. Eine Berücksichtigung beim Steuersatz (Progressionsvorbehalt) ist nicht vorgesehen.
Was Sie davon haben: Wer auch nach dem Ruhestand weiterarbeitet, könnte künftig deutlich mehr vom Zuverdienst behalten.
Was der Staat davon hat: Motivierte Fachkräfte, die länger im Erwerbsleben bleiben – und das ganz ohne Zuschläge.
Fazit: Zwischen Wunschliste und Wirklichkeit
Die Pläne der Bundesregierung lesen sich wie ein „Soll-und-Haben-Konto“ für Steuerzahler:
Ein paar Entlastungen hier, ein bisschen Bürokratieabbau dort – aber noch ist offen, was am Ende tatsächlich in Kraft tritt.
Sicher ist nur: 2026 wird steuerlich spannend. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald aus „geplant“ tatsächlich „beschlossen“ wird.


