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Homeoffice ja oder Nein?
Bücherregal

Die Kosten für ein Arbeitszimmer im Home-Office darfst Du absetzen, wenn es Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist oder Du am Arbeitsplatz Deines Arbeitgebers nicht alle Arbeiten erledigen könntest. Anhand des Kurzchecks kannst Du prüfen, ob Deine Kosten voll zählen, das Finanzamt Dir nur 1.250 € gewährt oder keine Werbungskosten absetzbar sind.

 

Ausgaben für das Arbeitszimmer sind zum Beispiel:
• Miete und Nebenkosten nach Anteil an der Gesamtwohnfläche oder bei Eigentum anteilige Abschreibung, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Reparatur- und Nebenkosten,
• anteilige Stromkosten und anteilige Beiträge zur Hausratversicherung,
• Renovierungskosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe, Ausstattung wie Lampen, Teppich, Gardinen, aber kein Luxus. Kosten für Büromöbel und beruflich genutzte Computer zählen immer

Infografik Homeoffice

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