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Steuersparen durch kluge Gestaltung
Unternehmensplan

Stell Dir vor, Du sitzt nächstes Jahr in der Bilanzbesprechung und besprichst das Jahr 2023. Plötzlich, als man Dir die Steuernachzahlung 2023 präsentiert, wirst Du blass, bekommst nasse Hände und einen höheren Puls. Gestaltungsspielraum zu dem Zeitpunkt? Gegen null.

So weit muss es aber nicht kommen, wenn Du Dich rechtzeitig beraten lässt. Hier nachfolgend einige Beispiele, wie gute Gestaltungsberatung aussehen kann. Dabei unterscheiden wir zwei Fälle:

Du bist Bilanzierer

und planst eine Investition? Gerne würdest Du diese noch dieses Jahr vornehmen, um Steuern zu sparen? Falsch! Investiere lieber erst nächstes Jahr, und Du kannst anstelle einer nur zeitanteil­igen, geringen Abschreibung satte 50 % der geplanten Investition als Betriebsausgabe geltend machen. Zugegeben, das geht nur, wenn der Gewinn ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugs­betrags (IAB) 200.000 € nicht übersteigt.

Oder Du bist z.B. Handwerker und musst bilanzieren? Dann schiebe die Fertigstellung doch in den Januar. Aber bitte nicht in die erste Woche. Du musst schon noch etwas im Januar zum Fertigstellen haben. In diesem Fall sind am Bilanzstichtag „Unfertige Arbeiten“ zu aktivieren. Also das eingesetzte Material und die eingesetzten Lohnkosten. Der Gewinn dazu wird erst bei der endgültigen Fertigstellung im neuen Jahr realisiert.

Du bist Überschussrechner,

dann gibt es neben dem IAB noch mehr Handlungsspielraum. Hier zählt nämlich das Zu- und Abfluss­prinzip im Gegensatz zum Realisationsprinzip beim Bilanzierer. Schreib doch einfach Deine Rechnungen vom Dezember erst im Januar, oder sag den Kunden, dass sie erst im Januar zahlen sollen. Schon hast Du den Gewinn des laufenden Jahres ganz legal vermindert, indem Du Umsatz ins nächste Jahr geschoben hast.

Oder noch ein Beispiel: Du bestellst und bezahlst noch dieses Jahr Ware oder Betriebsmittel (die nicht zu aktivieren sind!), schon hast Du mehr Betriebsausgaben und dadurch den Gewinn wieder gesenkt.

Das Prinzip ist klar geworden? Geldzufluss ins nächste Jahr legen und den Geldabfluss noch dieses Jahr realisieren.

Fazit:

Steuergestaltung lebt davon, dass sie rechtzeitig geschieht, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Lass Dich beraten, denn natürlich solltest Du auch die Folgen im Auge behalten. Was ist mit dem Plangewinn des nächsten Jahres? Wird dieser voraussichtlich geringer ausfallen, dann passt alles. Wird er aber noch höher, dann kann das durch die Steuerprogression auch negativ enden. Komm bitte auf uns zu!

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