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7 Tipps mobil steuern zu sparen

Zugegeben, das mit dem Beamen wird wohl noch etwas dauern. Wohl oder übel müssen wir unseren Körper also oft zur Arbeitsstelle bewegen, wenn die Arbeitsstelle – wie beim Homeoffice – nicht zu uns kommt.

Momentan nutzen die meisten von uns wohl noch das Auto. Dieses geliebte Fortbewegungsmittel wird aber immer teurer. Davon abgesehen, dass die Straßen immer voller werden. Flugtaxis oder fahrerlose Taxis, wie sie in Science-Fiction-Filmen zu sehen sind, lassen auch noch auf sich warten. Also beschäftigen wir uns mit dem, was wir derzeit haben: dem Auto oder Fahrrad.

Sprit wird teurer, der Arbeitgeber sitzt zunehmend nicht um die Ecke, die öffentlichen Verkehrsmittel sind nicht immer geeignet, also steigen die monatlichen Kosten derzeit erheblich an. Der Arbeitnehmer fordert mehr Gehalt, der Arbeitgeber rauft sich die Haare. Hier einige Lösungsvorschläge, um für beide Parteien – für Dich als Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer – einen guten Weg aus dieser Kostenspirale zu finden:

1. Kostenerstattung durch den Arbeitgeber
Du als Arbeitgeber*in kannst Deinen Mitarbeiter*innen die steuerlich abzugsfähigen Fahrtkosten ersetzen und die dadurch anfallende Pauschalsteuer von 15 % übernehmen. Das ist natürlich deutlich besser, als eine Gehaltserhöhung zu geben, die fast doppelt so hoch sein müsste, damit das Gleiche beim Arbeitnehmer ankommt. Zudem müsstest Du dann den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zusätzlich tragen. Also spätestens bei dem anstehenden Gehaltsgespräch solltest Du die Nettoanpassung des Gehalts besprechen. Die Umsetzung kann dann wie gerade beschrieben geschehen.
Diese Möglichkeit gibt es übrigens auch bei den Minijobbern.

2. Tankgutschein
Den Tankgutschein gibt es schon lange. Mittlerweile kann dieser in Höhe von 50 Euro ausgestellt werden. Na ja, durch ferne Galaxien reisen kann man mit 50 Euro monatlich nicht gerade, aber Du kannst ihn als Anerkennung für eine gute Leistung sporadisch oder aber auch als regelmäßigen Gehaltsbestandteil einsetzen. Auch dieser ist immer noch steuer- und sozialversicherungsfrei.

3. E-Bike-Gestellung
Wenn Du Deinen Mitarbeiter*innen zusätzlich zum Gehalt ein E-Bike hinstellst, das diese auch für Privatfahrten nutzen können, so kann das steuer- und sozialversicherungsfrei geschehen. Der Arbeitnehmer spart sich dadurch die Aufwendungen, selbst eines kaufen zu müssen. Bei den heutigen Preisen für ein solches Gefährt ist das nicht gerade wenig. Eine Versteuerung der Privatnutzung entfällt, wenn Du das zusätzlich zum Gehalt stellst, nicht aber bei einer Gehaltsumwandlung. In diesem Fall wären derzeit im günstigsten Fall 0,25 % des Bruttolistenpreises zu versteuern.

4. Chauffeurservice
Warum muss Dein Arbeitnehmer die „Öffis“ nehmen, wenn Du das auch betriebsintern organisieren kannst? Zugegeben, das wird wohl nicht oft möglich sein. Aber eine Überlegung wert ist es schon.

5. Gestellung eines Elektroautos
Es gibt durchaus einige Betriebe, die für alle Mitarbeiter (auch die Azubis! – welch ein Anreiz, gute Azubis zu bekommen!) ein Elektroauto zur Verfügung stellen und gleich mehrere Ladesäulen im Betrieb installiert haben. Hier muss zwar eine Privatnutzung versteuert werden, aber nur mit einem Viertel oder maximal der Hälfte der üblichen 1 %. Den Strom zum Laden zahlst Du als Chef. Mit den derzeitigen Fördermöglichkeiten ist das gar nicht einmal unbedingt sehr teuer. Wir überlassen es Deinen Vorstellungen, welche Anreiz- und Bindungswirkung dies hat. Denn wie beim E-Bike spart sich der Arbeitnehmer den Kauf eines eigenen Fahrzeugs. Zudem bringst Du natürlich auch Deine  Werbung dort auf. Tue Gutes – und sprich darüber!

6. Vollkostenrechnung für betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug
Nutzt Du (regelmäßig) Dein Privatfahrzeug für betriebliche Fahrten? Wahrscheinlich hast Du dann bisher vielleicht auch die Vereinfachungsregel der Finanzverwaltung angewandt und Dir 0,30 Euro pro geschäftlich gefahrenen Kilometer erstattet oder als Betriebsausgaben geltend gemacht? Richtig wäre es aber, eine Vollkostenrechnung zu machen, also den tatsächlichen Kilometersatz auszurechnen und diesen zugrunde zu legen. Mit den heutigen Kosten käme da in vielen Fällen mehr als 0,30 Euro heraus. Das gilt in gleichem Maß natürlich auch für Ihre Mitarbeiter, die ihr Fahrzeug für Geschäftsreisen nutzen. Auch diesen kannst Du somit steuer- und sozialversicherungsfrei dadurch mehr auszahlen.

7. Fahrtenbuch führen
Halt, nicht weiterblättern! Es geht auch relativ einfach. Es gibt mittlerweile gute und von der Finanzverwaltung anerkannte elektronische Fahrtenbücher, die die Hauptarbeit machen. Abends auf der Couch kannst Du dann ganz bequem die restlichen Daten ergänzen. Das gilt natürlich auch wieder für Deine Mitarbeiter für das gestellte Firmenfahrzeug. Die 1%-Regelung kann somit legal ausgehebelt werden.

Eigentlich wäre es höchste Zeit, die Beam-Technik zu entwickeln. Das würde viel Zeit sparen, und wir bräuchten uns über Mobilitätsprämien, Tankgutschein etc. keinen Kopf mehr zu machen. Das bedeutet, dieser Artikel wäre dann auch überholt. Frag uns, wenn Du noch im Hier und Jetzt bist und mehr über eines der angesprochenen Themen wissen möchtest.

Bis dahin! – Scotty, beam me up!

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