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W-IDNr im Impressum erforderlich?

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Extratipp für Webseiteninhaber

Du hast eine Webseite? Extratipp: W-IDNr. im Impressum erforderlich – ja oder nein?

Ab November 2024 erhalten alle wirtschaftlich tätigen Personen und Unternehmen eine neue Wirtschafts-ID (W-IdNr.). Diese muss im Impressum angegeben werden, falls keine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) vorhanden ist. Hast Du bereits eine USt-ID und steht diese im Impressum, brauchst Du nichts weiter zu tun. Andernfalls musst Du ab der Vergabe der Wirtschafts-ID diese im Impressum vermerken.

Unser Tipp: Prüfe Dein Impressum und sorge dafür, dass alles aktuell und rechtssicher ist. So vermeidest Du potenzielle Abmahnungen.

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